Hochwasser

In dieser Zeit, wo immer öfter verheerende Hochwässer auftreten plant man mitten durch ein Überflutungsgebiet und bestem Ackerland eine Straße auf einem Damm zu Errichten – das ist einfach Realitätsverweigerung!

Hohe Gefährdung aufgrund des Hochwassers

Bei der derzeitigen Planung wird der Hochwasserschutz für das mittlere Kainachtal vollkommen außer Acht gelassen. Diese Durchlässe mit den 90 Rohren muss als vollkommene Farce gewertet werden. Für ein stehendes Gewässer mag ein Wassermengenausgleich bei guter Instandhaltung der Rohre wohl funktionieren, aber nicht bei einem hochwasserführenden Fluss. Hier kommt es durch die Fließgeschwindigkeit zu Sogwirkungen, wodurch die Wasserstände auf der rechten Seite der Kainach sich sogar erhöhen werden. Die eigenartige Straßenüberführung der Trasse nach Hallersdorf über ein abzulösendes Anwesen und das damit verbundene rund 300 m lange neue Straßenstück würde zusätzlich Hochwasser auf die rechte Seite der Kainach drücken und damit Ackerflächen und Siedlungsgebiete zusätzlich mit höheren Wasserständen überschwemmen. Sollte überhaupt Wasser auf die linke Seite kommen, würde das Siedlungsgebiet im Bereich Lahn verstärkt dem Hochwasser ausgesetzt, weil hier komischer Weise keine Rohre als Durchlass vorgesehen sind und das Wasser durch die neue Hallersdorfstraße aufgestaut würde. Mit einer offenen Säulenbrücke als Überquerung beim derzeitigen Straßenverlauf wäre ein freier Durchfluss ohne Stau – und Verdrängungswirkung gegeben, weil das Wasser parallel zur Kainach ohne Widerstand fließen könnte.

Die EU-Hochwasserrichtlinie

Die EU-Hochwasserrichtlinie hat mehrere wichtige Ziele, um Hochwasser und seine Auswirkungen zu verringern. Dazu gehören die Verringerung von potenziellen Schäden für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit. Außerdem sollen nicht-bauliche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge eingesetzt werden, um Hochwassergebiete zu sichern und den Hochwasserrisiken entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel ist die Verminderung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen. Die EU-Hochwasserrichtlinie ist daher ein wichtiges Instrument im Umgang mit den Auswirkungen von Hochwasser und sollte ernst genommen werden.

Ziele der EU-Hochwasserrichtlinie

Förderung nicht-baulicher Maßnahmen:

Sofern angebracht, sollen vorrangig nicht-bauliche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die Sicherung und der Erhalt von natürlichen Hochwasserabflussgebieten sowie die Schaffung und der Schutz von Gebieten, die für den Hochwasserrückhalt geeignet sind, wie Auen oder Überschwemmungsflächen. Solche Maßnahmen tragen zur natürlichen Regulierung des Wasserflusses bei und helfen, Hochwasserrisiken nachhaltig zu mindern.

Verringerung nachteiliger Folgen:

Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist die Reduzierung der potenziellen nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen. Dies betrifft den Schutz der menschlichen Gesundheit, die Erhaltung der Umwelt und den Schutz von Kulturerbe und wirtschaftlichen Aktivitäten. Durch präventive Maßnahmen und gezielte Risikomanagementpläne sollen Schäden und Risiken im Hochwasserfall minimiert werden.

Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit

Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen. Dies kann durch bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen erreicht werden, wie etwa durch den Bau von Rückhaltebecken, die Verbesserung der Entwässerungssysteme und die Renaturierung von Flüssen, um die natürliche Hochwasserabflusskapazität zu erhöhen und somit das Risiko von Überschwemmungen zu verringern.